Gemeinsamfür Mensch und Natur

Schon jetzt suchen die ersten Vögel ihre Partner und verkünden mit ihrem Gesang schon einmal ihren Revieranspruch für das kommende Brutgeschäft. Bald werden sie auch mit dem Nestbau beginnen.

Kein Gehölzschnitt von März bis September!

Die milden Tage während der Karnevalszeit haben uns gezeigt, dass der Frühling nicht mehr allzu fern ist. Vor allem unsere Gartenvögel machen sich schon seit Wochen mit ihren Reviergesängen bemerkbar, mit denen sie  um Partner werben und ihren Anspruch auf ein Revier für die bevorstehende Brutsaison verkünden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber zwischen März und September ein weitgehendes Verbot für Gehölzschnitte erlassen. 

  • Hecken sind Lebens-, Rückzugs- und jetzt im Frühjahr vor allem Brutraum für viele Vögel aber auch kleine Säuger. Daher sind ab dem 01. März Rückschnitte und große Eingriffe untersagt.
  • Heckenbraunelle (Prunella modularis)
  • Rotkehlchen (Erithacus rubecula)
Lebensraum Hecke 3 Bilder

Sträucher, Hecken und Gehölze sind ein wichtiger Lebensraum für viele Vögel und auch Kleinsäuger. Gerade jetzt im Frühjahr suchen viele Tiere auch den Schutz der Hecken, um ihre Nester zu bauen und die Jungen großzuziehen. Aus diesem Grund regelt das Bundesnaturschutzgesetz ein weitgehendes Verbot für Gehölzschnitte in der Zeit zwischen 01. März und 30. September. 

Während dieser Periode sind Rückschnitte an Hecken und Gehölzen bis ins mehrjährige Holz sowie das "Auf den Stock setzen" oder gar die vollständige Rodung nicht erlaubt. Lediglich ein leichter Pflegeschnitt im diesjährigen Zuwachs, mit dem man etwa eine Hecke im Sommer in Form hält, ist zulässig. Doch auch für diese Schnitte gilt die Rücksichtnahme auf die in der Hecke heimischen Lebewesen. Einen solchen Formschnitt darf man nur dann durchführen, wenn man zuvor die unmittelbare Umgebung nach besetzten Vogelnestern abgesucht hat. In Sträuchern und Hecken brütende Vögel wie z.B. Amseln und Rotkehlchen dürfen keinesfalls gestört werden!