Eingriffe in Natur und Landschaftmit Sachverstand begleiten

Der Natur eine Stimme geben

Stellungnahmen

Mit Stellungnahmen zu Eingriffen Natur und Landschaft geben wir als Träger öffentlicher Belange bei Planungsverfahren der Natur  eine Stimme. Dabei ist das Verfahren kompliziert und das Erzielte am Ende ernüchternd, lohnt aber auf jeden Fall den Aufwand!

Als Naturschutzverbände haben wir lange für das Recht gekämpft, bei Planungsverfahren mit erheblichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft mitreden zu können. Wir erhalten Planungsunterlagen, haben weitreichende Akteneinsicht, können an Anhörungen und Ortsterminen teilnehmen und haben am Ende auch ein Klagerecht, wenn wir einen Verstoß gegen Planungs- und Naturschutzrecht sehen. Der Gesetzgeber hat uns dieses Recht aber nur widerwillig eingeräumt und unseren Spielraum dabei stark begrenzt. 

Für die Beteiligung an Planungsverfahren benötigt man eine ganze Reihe Kenntnisse. Es gilt einerseits, Gebiete naturschutzfachlich einschätzen zu können und planungsrelevante Arten zu erkennen. Besonders umfangreich sind die Regelungen zum Planungs- und Eingriffsrecht, die sich aus verschiedenen Gesetzen auf Landes- und Bundesebene zusammensetzen. Dazu benötigt ein gehöriges Maß an Diplomatie auf der einen Seite und dem Willen zum Pokern auf der anderen Seite. Planer oder Behörden wollen ihr Projekt gerne ohne Abstriche durchsetzen, es geht meist um viel Geld und in der Regel eilt es. Gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen sind meist auf das absolute Mindestmaß eingeschmolzen und nicht selten entsteht der Eindruck, dass viel getrickst wird. 

Mit Stellungnahmen verhindert man keine Bauvorhaben, aber sie können die Eingriffe minimieren helfen und für bessere Ausgleichsmaßnahmen sorgen. Am meisten erreicht man, wenn man abseits der offiziellen Wege mit Planern, Bauherren und Behörden Kompromisse zu finden vermag. Flankierend kann der Naturschutzbeirat helfen, und wenn es hart auf hart kommt, muss auch über eine Klage oder über öffentliche Protestaktionen nachgedacht werden. 

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